Unser Leistungsspektrum:

Betriebshaftpflicht

Was für Versicherungsfälle könnten sich ereignen?

  • Flüssigdünger
    Durch eine undichte Verbindungsleitung gelangte Flüssigdünger über den Boden ins Grundwasser. Eine Gärtnerei musste ihren Brunnen, der der Bewässerung der Kulturen diente, schließen. Die Gärtnerei war gezwungen, sich an die öffentliche Wasserversorgung anschließen zu lassen. Die erheblichen Mehrkosten, die Aufwendungen für die Brunnensanierung sowie der Wert der eingegangenen Kulturen einschließlich der Verdienstausfälle machte die Gärtnerei geltend.
     
  • Fester Stalldung
    Ein Landwirt lagerte festen Stalldung auf einer Mistplatte. Das Auffangbecken für Jauche lief nach starken Regenfällen über. Die mit Wasser vermischte Jauche floss über einen Bachzulauf in einen Badesee, der für ein Jahr gesperrt werden musste. Der Betreiber des Strandbades forderte entgangenen Gewinn in Höhe von 25.000. Die Wiederherstellung der geschädigten Biologie des Sees verursachte zusätzliche Kosten in Höhe von 15.000 €.
     
  • Rücklaufleitung
    Durch eine defekte Rücklaufleitung gelangten in kurzer Zeit große Mengen Heizöl in den Kesselraum. Die angrenzenden Mauern wurden mit Öl getränkt. Schäden an den Wänden und dem Boden sind durch die Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt; der Schaden wurde von uns beglichen.
     
  • Gülle
    Beim Versuch, einen festsitzenden Gülleschieber wieder zu lösen, riss die Spindel ab. Die Gülle ergoss sich in einen nahe gelegenen Bach, der durch ein Wasserschutzgebiet fließt. Ein Saugbrunnen des Wasserwerkes musste für mehrere Wochen stillgelegt werden.
     
  • Mineralöl
    Unbekannte zerschnitten den Zapfschlauch der Tankanlage. Größere Mengen Diesel gelangten über die Hofentwässerung und Vorfluter in ein Gewässer. Dort kam es zu einem Fischsterben. Der Betreiber der Forellenzucht machte Schadenersatz geltend. Der Landwirt haftete als Inhaber der Tankanlage, obwohl ihn kein Verschulden traf (Gefährdungshaftung!).
     
  • Bodenkasko-Versicherung
    Ein AHL-Tank lief nachts aus, weil eine Verschraubung nicht hielt. Das Umweltamt veranlasste Maßnahmen. Es entstanden Sachverständigen-, Untersuchungs- und Sanierungskosten für die Dekontaminierung der Hof- und Geländefläche. Sie wurden ausnahmslos übernommen.
     
  • Umweltschadensversicherung
    Durch einen elektrischen Kurzschluss geriet ein Wirtschaftsgebäude in Brand, in dem sich ein Pflanzenschutzmittellager befand. Die dort untergebrachten Stoffe liefen aus und gerieten mit dem Löschwasser in einen nahe gelegenen See. Die biologische Vielfalt (Wasserpflanzen und Flusskrebse) wurden geschädigt. Zudem verendete die im See bislang beheimatete Kammmolchpopulation (geschützte Tierart). Obgleich ihn an dem Brand keine Schuld traf, musste nach der neuen Gesetzgebung der Inhaber des Düngemittellagers für den Schaden aufkommen.

Sach (Gebäude und Inhalt)

Bei der Inhaltsversicherung ist auch eine Betriebsunterbrechung sinnvoll. Oft ist die kleine Betriebsunterbrechnung bereits in der Inhaltsversicherung integriert. Oft besteht für landwirtschaftliche Gebäude nur eine reine Feuerversicherung bzw. aufgrund der Brandversicherungsmonopole sind die Verträge noch auf einem alten Stand. So sollte neben dem Deckungsumfang auch darauf geachtet werden, dass die Versicherungssummen richtig ermittelt wurden und das neue Gebäude bzw. Anbauten mit abgedeckt sind.

Maschinenversicherung

Stationäre oder mobile Arbeitsmaschinen lassen sich im Rahmen einer Maschinenversicherung sehr umfangreich absichern. Grundsätzlich ist der Versicherungsumfang deutlich umfangreicher als in der Inhaltsversicherung und umfasst u. a. auch Bedienungsfehler, Überlastung oder Betriebsmittelschäden. Der Versicherungsschutz kann in gewissem Rahmen an den jeweiligen Bedarf angepasst werden.

Rechtsschutzversicherung

Ein Landwirt in Deutschland hat im Schnitt eine Betriebsgröße von 56 Hektar – ob selbst genutzt oder verpachtet bleibt hier unberücksichtigt. Bereits eine Fläche ab 0,25 ha zieht die Pflichtmitgliedschaft in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft nach sich. Diese Pflichtmitgliedschaft wird durch die landwirtschaftliche Nutzfläche begründet, nicht durch die tatsächliche Nutzung. So wird z. B. auch eine Hobby-Landwirtschaft von der landwirtschaftlichen Unfallversicherung umfasst.

  • Cross-Compliance
    Unter diesem Begriff verbirgt sich die Bindung von EU-Agrarzahlungen an Verpflichtungen im Umweltschutz, bei der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, bei Tiergesundheit und im Tierschutz. In diesen Bereichen setzt die EU im internationalen Vergleich hohe Standards. Die Zahlungen sollen daher zum Teil auch dem Ausgleich der höheren Produktionskosten dienen.

Die Missachtung der Auflagen kann zur Rückforderung bereits erhaltener Zahlungen führen.

  • Altenteiler
    Der ehemalige Inhaber des Hofs nach Übergabe des Hofs an seinen Nachfolger. Bezieht ein Altersruhegeld.
  • Hoferbe
    Nach der Höfeordnung fällt ein land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb kraft Gesetz nur einem Erben zu. Dieser ist der Hoferbe.

Tierversicherung

Vor allem Krankheiten können schnell dazu führen, dass behördlich angeordnet wird, dass z. B. ein kompletter Viehbestand an Mastschweinen gekeult werden muss. Da durch die Klimaänderung und den internationalen Güter- und Reiseverkehr verstärkt neue Krankheiten „importiert“ werden, wird dieses Problem immer brisanter.

Waldversicherung

In Deutschland gibt es ca. 1,5 Mio. Waldbesitzer, die jeweils unter 20 ha Waldfläche besitzen. Schwere Stürme, wie der Sturm "Kyrill" im Januar 2007 oder unlängst "Nicklas" 2015 haben die Forstwirtschaft in Deutschland schwer getroffen. Zudem ist der deutsche Wald jährlich von durchschnittlich 1.300 Waldbränden betroffen.

Waldbrand- und Wald-Sturmversicherung und Waldbesitzerhaftpflichtversicherung.

KFZ-Versicherung

Im Bereich der landwirtschaftlichen Kraftfahrzeuge gibt es einige Besonderheiten. Die grundsätzliche Regelung, dass Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von mehr als 6 km/h versicherungspflichtig sind, greift selbstverständlich auch bei Zugmaschinen. Sie benötigen also Kennzeichen und Versicherung dafür. Dies gilt übrigens auch für reine Stalltraktoren, die schneller als 6 km/h fahren. Auch diese müssen zugelassen und versichert werden. Verursachen Sie damit einen Schaden, besteht kein Schutz über Ihre landwirtschaftliche Haftpflicht.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Geschwindigkeit bis 20 km/h sind nicht zulassungs- und auch nicht versicherungspflichtig. Übersteigt die Höchstgeschwindigkeit die 20 km/h-Grenze, sind diese Arbeitsmaschinen zwar immer noch nicht zulassungspflichtig, dennoch muss ein amtliches Kennzeichen erteilt werden. Auch eine KFZ-Haftpflichtversicherung muss abgeschlossen werden.

Anhänger sind in der Landwirtschaft oft weder zulassungs- noch versicherungspflichtig. Allerdings dürfen sie selbst hinter eigentlich schneller fahrfähigen Zugmaschinen maximal mit 25 km/h bewegt werden. Ein entsprechendes 25 km/h-Geschwindigkeitsschild ist unbedingt am Fahrzeug anzubringen. Schneller als 25 km/h dürfen Kombinationen nur gefahren werden, wenn der Anhänger zulassungspflichtig ist. Lohnunternehmen müssen Anhänger bereits ab 6 km/h zulassen.

Auch wichtig: Der Versicherungsschutz für landwirtschaftliche Kraftfahrzeuge ist äußerst günstig. Das liegt an den konkreten Vorstellungen der Versicherer zum Einsatz der Fahrzeuge. Bei Fremdeinsatz außerhalb der Landwirtschaft – z. B. im Winderdienst für die Kommune, bei der Teilnahme an Festumzügen, etc. besteht daher grundsätzlich kein Versicherungsschutz. Zeigen Sie Sondereinsätze daher unbedingt immer vorher an. Die meisten Versicherer zeigen sich hier offen und erweitern die Deckung problemlos gegen eine überschaubare Mehrprämie.

Erntehelfer / Saisonarbeiter

Regelmäßig beschäftigen Agrarbetriebe Saisonarbeiter und Erntehelfer aus dem In- und Ausland, z. B. für die Spargel- oder Erdbeerenernte. Während dieser Arbeitszeit muss der Erntebetrieb auch seine nicht sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter aus dem Ausland krankenversichern, denn oftmals werden ausländische Krankenversicherungen bei deutschen Ärzten nicht akzeptiert.

Die AgrarOptimal Erntehelferversicherung der Würzburger bietet für diese Zielgruppe Versicherungsschutz bestehend aus Krankenversicherung und optional auch Privathaftpflicht- und Unfallversicherung.

Und Vieles mehr...

Unsere Erfahrung ist Ihr Vorteil:

Professionelle Beratung

 

  • vor Ort, sowie in unseren Büroräumlichkeiten

 

Analyse und Versicherungsvergleich

 

  • Bestandsaufnahme
  • Risikoanalyse- und bewertung
  • Betriebsorientierte Gesamtlösungen zur  Risikoabsicherung

Kompetente Unterstützung in der Schadenabwicklung

 

  • Kundenorientierte Begleitung im Schadenfall
  • Fachkompetenz seit über 20 Jahren